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IBRRS 2020, 0902; IMRRS 2020, 0360; IVRRS 2020, 0150
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Wohngebiet in der Nähe von Stromfreileitungen ist kein Grundrechtsverstoß!

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2020 - Vf. 17-VII-18

Unzulässigkeit einer Popularklage gegen einen Bebauungsplan, der in der Nähe von Stromfreileitungen ein allgemeines Wohngebiet ausweist, weil eine mögliche Grundrechtsverletzung nicht dargelegt wird.*)

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