VGH Bayern, Urteil vom 06.12.2019 - 15 N 18.636
Führt eine Bebauungsplanänderung dazu, dass eine bislang nicht bebaubare Fläche (hier: öffentliche Grünfläche) als Bauland (hier: reines Wohngebiet) ausgewiesen wird, ist das Interesse des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks an der Beibehaltung des bisherigen Planungszustands abwägungsrelevant, wenn die tatsächlichen Auswirkungen der Änderungsplanung für diesen über eine bloße Bagatellbetroffenheit hinausgehen.*)
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