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IBRRS 2020, 0791; IMRRS 2020, 0317; IVRRS 2020, 0128
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Kein Straßenbeitrag allein wegen Eigentümeridentität!

VG Kassel, Urteil vom 20.02.2020 - 6 K 1413/17

Die bloße Eigentümeridentiät zwischen Vorder- und Hinterliegergrundstück genügt für die Heranziehung zu einem Straßenbeitrag bezüglich des nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks nicht.*)

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