VG Halle, Urteil vom 06.05.2020 - 3 E 190/20
1. Ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Rechtsanwalt hat Anspruch auf die (fiktiven) Fahrtkosten für die Strecke vom Gerichtsstandort bis zum am weitesten vom Gerichtsstandort entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks (Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - I ZB 62/17, IBRRS 2018, 2160).*)
2. Als am weitesten entfernte Orte sind solche anzusehen, bei denen typischer Weise davon auszugehen ist, dass sich dort niedergelassene Rechtsanwälte befinden. Dies ist bei Unterzentren anzunehmen.*)
3. Bei der Streckenbemessung ist die Ortsmitte bzw. das Ortszentrum des am weitesten entfernten Ortes abzustellen. Gängige Routenplanerprogramme sind erfahrungsgemäß geeignet, realitätsnahe Ergebnisse zu liefern.*)
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