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IBRRS 2020, 0797; IMRRS 2020, 0318
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Kostenüberschreitung von nur 5% löst keine Hinweispflicht aus!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.01.2020 - 5 O 5/19

Überschreiten die Kosten eines Sachverständigen eine vom Gericht bei der Auftragserteilung festgesetzte Obergrenze um gut 5%, ist dies nicht erheblich und löst keine Hinweispflicht des Sachverständigen aus.*)

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