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IBRRS 2020, 2720; IMRRS 2020, 1108; IVRRS 2020, 0478
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Außergerichtliche Aufforderung ist kein Bestandteil des Vorverfahrens!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2020 - 1 O 88/20

1. Mit einem Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid wird ein Vorverfahren in Gang gesetzt, das mit Erlass des Widerspruchsbescheids sein Ende findet.

2. Außergerichtliche Aktivitäten vor Erhebung einer Untätigkeitsklage sind nicht Bestandteil eines Vorverfahrens.

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