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IBRRS 2019, 4032; IMRRS 2019, 1473; IVRRS 2019, 0573
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Beschwerde gegen Rechtswegverweisung unterliegt dem Vertretungszwang!

OVG Saarland, Beschluss vom 12.11.2019 - 2 E 310/19

Der Vertretungszwang gilt auch für eine Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 2 GVG.*)

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