OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.08.2020 - 1 E 10895/20
1. Zur Zulässigkeit einer Beschwerde durch Verfahrensbeteiligte gegen die Ablehnung einer Beiladung.*)
2. Zu den Voraussetzungen für die Beiladung des Architekten im öffentlich-rechtlichen Bauprozess.*)
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