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IBRRS 2020, 1913
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Außenbereichssatzung erstreckt sich nur auf bebauten Bereich!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.06.2020 - 1 A 10546/20

Eine Außenbereichssatzung kann sich nur auf den bebauten Bereich erstrecken. Erweiterungen des bebauten Bereichs sind nicht zulässig.*)

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