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IBRRS 2020, 0828
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Artenschutzausnahme erforderlich: Vorhaben hat "erhebliche Umweltauswirkungen"!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18

1. Zur Anwendbarkeit von § 17 Abs. 3 UVPG a. F. auf die allgemeine Vorprüfung nach § 3c UVPG a. F.*)

2. Ein Vorhaben - wie ein Windpark -, zu dessen Zulassung eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG und die Anwendung von Nr. 3.2.1 Abs. 3 TA Lärm erforderlich ist, hat "erhebliche Umweltauswirkungen" i. S. d. § 3c Satz 1 UVPG a. F.*)

3. Zur Berücksichtigung der sog. Eigenbeschallung als Vorbelastung nach Nr. 2.4 Abs. 1 und Nr. 3.2.2 TA Lärm.*)

4. Zur Ermessensausübung nach § 4 Abs. 1 b Satz 3 UmwRG.*)

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