OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.06.2020 - 1 ME 144/19
Für baurechtliche Nachbarklagen, in denen die Beeinträchtigung von Wohnungen eines Mehrfamilienhauses geltend gemacht wird, beträgt der Streitwert grundsätzlich 7.500,00 EUR pro betroffene Wohnung.*)
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