Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2384
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Werkvertrag mit Gebäudeeigentümer = Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der Mieter!

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.09.2019 - 13 U 20/17

1. Der Werkvertrag mit dem Gebäudeeigentümer über die Errichtung einer Dach-Photovoltaikanlage ist zugleich ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der Mieter, die in dem Gebäude bestimmungsgemäß ihr Gewerbe betreiben.

2. Eine Dach-Photovoltaikanlage muss so installiert werden, dass eine sichere Trennung zwischen den elektrischen Komponenten als Zündquellen und der Dachoberfläche als Brandlast gewährleistet ist. Andernfalls muss die Montage unterbleiben.

3. Die Nichtbeachtung der einschlägigen anerkannten Regeln der Technik ist kein Fall leichter Fahrlässigkeit.

4. DIN-Normen richten sich auch an den Planer. Dieser muss wie das bauausführende Fachunternehmen die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik kennen und bei der Erstellung der Planung anwenden.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 588