OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
Bringt ein Verfahrensbeteiligter mit der Äußerung, das Verhalten des Richters erinnere ihn an die NS-Justiz, in überspitzter Form seinen Unmut über die aus seiner Sicht ungerechte Behandlung durch die Justiz zum Ausdruck, stellt dies keine strafbare Beleidigung dar.*)
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