OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2020 - 6 W 38/19
1. Gegen eine nur vorläufige Streitwertfestsetzung ist eine sofortige Beschwerde dann zulässig, wenn das Gericht die weitere Tätigkeit von der Vorschusszahlung abhängig macht.*)
2. Zur Streitwertfesetzung bei einer auf Feststellung der Inhaberschaft mehrerer Patentfamilien gerichteten Klage.*)
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