Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2681
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Erstellung einer Ausführungsplanung ist besonders zu vergüten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2017 - 29 U 86/16

1. Die Ankündigung eines Anspruchs auf besondere Vergütung ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber von der Entgeltlichkeit der zusätzlichen Arbeiten ausgeht oder hiervon ausgehen muss, er keine preiswertere Alternative zu der sofortigen Ausführung der zusätzlichen Leistungen durch den Auftragnehmer hat oder die Mehrkostenankündigung ohne Verschulden versäumt wird.

2. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Erstellung einer Ausführungsplanung (hier: für eine Behelfsbrücke), die nicht zur vertraglichen Leistung gehört, hat er sie besonders zu vergüten.

3. Befindet sich der Auftraggeber mir der Zahlung von Abschlagsrechnungen in Verzug, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zinsen. Der Verzug endet mit dem Zugang der Schlussrechnung. Dadurch entfallen jedoch nicht die bereits eingetretenen Verzugswirkungen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 629