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IBRRS 2020, 1910; IMRRS 2020, 0814
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Überschreitung des Gutachtensauftrags allein macht (noch) nicht befangen!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.05.2020 - 4 W 335/20

1. Die Überschreitung des Gutachtensauftrags rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen nur dann, wenn sich aus dem sonstigen Verhalten des Sachverständigen Belastungstendenzen entnehmen lassen, die den Eindruck der Voreingenommenheit rechtfertigen.*)

2. Der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über den gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsantrag beträgt regelmäßig 1/3 der Hauptsache.*)

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