OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2017 - 22 U 472/17
Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann er die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.
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