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IBRRS 2024, 1224; IMRRS 2024, 0507; IVRRS 2024, 0211
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Auch ein Einzelanwalt muss seinen Namen angeben!

OLG Celle, Urteil vom 08.04.2024 - 6 U 28/23

Auch ein elektronisches Dokument eines Einzelanwalts muss bei Übermittlung aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eine einfache Signatur durch Wiedergabe des Namens am Ende des Textes enthalten.*)

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