OLG Celle, Urteil vom 22.02.2018 - 5 U 98/17
Hat ein Generalunternehmer von seinem Auftraggeber den vollen Werklohn erhalten und droht keine Rückforderung wegen angeblicher Überzahlung, kann er von seinem Nachunternehmer im Fall einer Mengenunterschreitung keine Reduzierung der vereinbarten Pauschalvergütung verlangen.
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