Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 1576; IMRRS 2020, 0693; IVRRS 2020, 0339
IconAlle Sachgebiete
Wirtschaftliches Interesse der Parteien nicht bestimmbar: Wie wird Streitwert ermittelt?

LG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2019 - 19 S 8/19

Ist in einer Beschlussersetzungsklage ein wirtschaftliches Interesse nicht feststellbar oder nicht bezifferbar, weil genügende Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Werts fehlen, ist eine Wertfestsetzung in Anlehnung an § 23 Abs. 3 RVG, § 36 Abs. 3 GNotKG auf 5.000 Euro sachgerecht.

Dokument öffnen Volltext