LG Memmingen, Beschluss vom 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung gem. § 8a Abs. 4 JVEG in der Fassung des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.10.2016 (BGBl. I S. 222), wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre.*)
Volltext