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IBRRS 2019, 4048; IMRRS 2019, 1482; IVRRS 2019, 0580
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Gebot einer Gemeinde ist auch ohne Sicherheitsleistung wirksam!

LG Heilbronn, Beschluss vom 30.09.2019 - 1 T 210/19

1. Das Gleichheits-Prinzip wird nicht dadurch verletzt, dass von manchen Bietern (hier: einer Gemeinde) in einer Zwangsversteigerung keine Sicherheitsleistung verlangt wird.

2. Von bestimmten Bietern (z. B. die Bundesrepublik Deutschland, alle Länder, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Genossenschaftsbank sowie bestimmte kommunale Körperschaften) kann auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften niemand die Stellung einer Sicherheit verlangen.

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