LG Flensburg, Urteil vom 10.07.2020 - 2 O 285/14
Der Bauherr trägt die Beweislast für die Kausalität einer Pflichtverletzung im Hinblick auf eine Baukostenüberschreitung für einen Schaden. Dabei kann er sich nicht auf Beweiserleichterungen berufen. Insbesondere greift keine Vermutung für einen typischen Geschehensablauf ein. Denn wie sich ein Bauherr verhält, der von seinem Architekten pflichtgemäß über die Höhe der zu erwartenden Baukosten aufgeklärt wird, entzieht sich jeder typisierenden Betrachtung.*)
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