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IBRRS 2020, 2629; IMRRS 2020, 1080
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Verfrühte Modernisierungsankündigung ist rechtsmissbräuchlich!

LG Berlin, Urteil vom 01.09.2020 - 67 S 108/20

Eine weit verfrüht ausgesprochene Modernisierungsankündigung ist rechtsmissbräuchlich. Der Vermieter kann aus ihr keine Duldungsansprüche gegenüber dem Mieter herleiten (hier: Ankündigung 16 Monate vor Beginn der am Mietobjekt beabsichtigten Maßnahmen).*)

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