LG Berlin, Urteil vom 30.10.2019 - 65 S 99/19
1. Belästigungen durch Nachbarn rechtfertigen eine Mietminderung.
2. Baulärm auf dem Nachbargrundstück rechtfertigt ebenfalls eine Mietminderung - zumindest wenn der Vermieter selbst auf dem Nachbargrundstück die Baustelle betreibt.