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IBRRS 2020, 0847; IMRRS 2020, 0363
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Dreimonatige Kündigungsfrist in Pferdepensionsvertrag zulässig?

BGH, Urteil vom 12.02.2020 - XII ZR 61/19

In einem sog. Pferdepensionsvertrag hält eine vorformulierte Vertragsbestimmung, die eine beiderseitige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorsieht, der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle am Maßstab von § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB noch stand (Fortführung von Senatsurteil vom 02.10.2019 - XII ZR 8/19, IBRRS 2019, 3499 = IMRRS 2019, 1538 = NJW 2020, 328).*)

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