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IBRRS 2020, 1920; IMRRS 2020, 0817
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Beweislast bei "unsichtbaren Mängeln" am Grundstück?

BGH, Urteil vom 06.03.2020 - V ZR 2/19

Die in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, dass den Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über offenbarungspflichtiger Umstände trifft (Bestätigung von Senat, Urteil vom 30.04.2003 - V ZR 100/02, IBR 2003, 1074 - nur online).*)

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