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IBRRS 2020, 1876; IMRRS 2020, 0808
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Fristenüberwachung und kein Ende

BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 17/18

Übernimmt der Anwalt die Fristenkontrolle zwischenzeitlich durch Bearbeitung der Sache selbst, muss er bei Rückführung der Akte in den Kanzleibetrieb sicherstellen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Frist wieder bei seinem Personal liegt. Ein Missverständnis geht zu seinen Lasten.

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