Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2587; IMRRS 2020, 1073; IVRRS 2020, 0461
IconAlle Sachgebiete
Revision beim falschen Gericht eingelegt: Ver­säum­te Frist kann nicht ge­heilt wer­den!

BGH, Beschluss vom 19.08.2020 - IV ZR 122/20

Legt ein Rechts­an­walt beim fal­schen Ge­richt Revision ein und wird er vom Ge­richt ­auf diesen Umstand hin­ge­wie­sen, kann die ver­säum­te Frist zur Ein­le­gung des Rechts­mit­tels nicht ge­heilt wer­den.

Dokument öffnen Volltext