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IBRRS 2024, 0980; IMRRS 2024, 0459
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"Bekannt und bewährt" ist kein Argument!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 30.06.2023 - 980a C 26/22 WEG

Dass es sich bei der Beauftragung eines Unternehmens mit einer Maßnahme um ein "altbekanntes und bewährtes" Unternehmen handelt, genügt nicht, um davon abzusehen, ausreichende Vergleichsangebote einzuholen.

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