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IBRRS 2021, 0542; IMRRS 2021, 0203; IVRRS 2021, 0100
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Eingang der Rücknahmeerklärung löst Frist für Streitwertbeschwerde aus!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.01.2021 - 2 O 137/20

Endet das Verfahren durch Klagerücknahme, beginnt der Lauf der Frist für die Streitwertbeschwerde mit Eingang der Rücknahmeerklärung bei Gericht.*)

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