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IBRRS 2021, 0429; IMRRS 2021, 0167
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Drainagerohre dienen nicht der Wasserversorgung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021 - 8 U 3471/20

1. Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung. Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung dar.*)

2. Zur Beratungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.*)

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