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IBRRS 2021, 0523
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Kaufsache mangelhaft: Verkäufer muss Transportkosten tragen!

LG Saarbrücken, Urteil vom 22.01.2021 - 13 S 130/20

Lässt der Käufer sein mangelhaftes Fahrzeug zur Werkstatt des Verkäufers überführen, weil dieser das Fahrzeug selbst überprüfen und den Mangel beseitigen will, kann er die dazu erforderlichen Transportkosten vom Verkäufer gem. § 439 Abs. 2 BGB auch dann ersetzt verlangen, wenn jener angesichts der großen Entfernung zum Ort, an dem sich der Mangel gezeigt hat, einen erbetenen Vorschuss für die Transportkosten verweigert hat.*)

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