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IBRRS 2021, 0509; IMRRS 2021, 0195; IVRRS 2021, 0096
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Rückgabe an unberechtigte Bedingung geknüpft: Kein Annahmeverzug!

BGH, Urteil vom 02.02.2021 - VI ZR 449/20

1. Knüpft der Käufer sein Angebot auf Rückgabe der Kaufsache an eine unberechtigte Bedingung (hier: die Zahlung von Deliktszinsen seit Kaufpreiszahlung), schließt dies einen Annahmeverzug des Verkäufers aus.

2. Zur Beschränkung der Revision durch die Revisionsanträge.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 210