BGH, Urteil vom 02.02.2021 - VI ZR 449/20
1. Knüpft der Käufer sein Angebot auf Rückgabe der Kaufsache an eine unberechtigte Bedingung (hier: die Zahlung von Deliktszinsen seit Kaufpreiszahlung), schließt dies einen Annahmeverzug des Verkäufers aus.
2. Zur Beschränkung der Revision durch die Revisionsanträge.*)
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