Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 0474; IMRRS 2021, 0180; IVRRS 2021, 0088
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Wann wird "Anlass zur Einreichung der Klage" gegeben?

BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 38/20

Ein "Anlass zur Einreichung der Klage" i.S.d. § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO kann nur angenommen werden, wenn die Klage bei ihrer Einreichung zulässig und begründet war oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt vor ihrer Einreichung zulässig und begründet gewesen wäre. Auf den Fall einer aus objektiver Sicht zu keinem Zeitpunkt aussichtsreichen Klage ist die Vorschrift nicht anwendbar.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2021, 221