VK Hessen, Beschluss vom 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/2020
Ergibt die Prüfung der Urkalkulation, dass eine Abweichung zwischen der tatsächlichen und der angegebenen Gewichtung der Kostenbestandteile im Angebot besteht, ist das Angebot des Bieters zwingend von der Wertung auszuschließen.
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