VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 VK 74/19
1. Die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags kann auf unzureichender Dokumentation des Verfahrens durch die Vergabestelle beruhen.
2. Die Rechtsverletzung eines Wettbewerbers kann sich daraus ergeben, dass die Vergabekammer wegen unzureichender Dokumentation die Voraussetzungen der Wahl der Verfahrensart nicht feststellen kann.
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