Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2314
IconAlle Sachgebiete
Bauleitplanung fehlerhaft: Veränderungssperre rechtswidrig?

VGH Hessen, Beschluss vom 01.04.2021 - 3 B 1736/20

1. Die Anforderungen, die im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre an die Konkretisierung der planerischen Vorstellungen der Gemeinde zu stellen sind, sind im Hinblick auf die gemeindliche Planungshoheit gering.*)

2. Die hinreichende Konkretisierung der Planung muss - erst - im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre gegeben sein. Aus dem Planaufstellungsbeschluss selber muss sich der Inhalt der angestrebten Planung (noch) nicht ergeben. Es genügt, wenn sich aus weiteren Verfahrensschritten, welche vor oder zeitgleich mit dem Erlass der Veränderungssperre stattfinden, eine hinreichend konkrete Planung ergibt.*)

3. Eine Veränderungssperre ist wegen Fehlern der ihr zugrundeliegenden Bauleitplanung nur dann rechtswidrig, wenn diese Fehler offensichtlich oder nicht behebbar sind. Das gilt auch, wenn Zweifel bestehen, ob der der Veränderungssperre zugrundeliegende Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext