VGH Bayern, Beschluss vom 04.11.2022 - 15 ZB 22.1777
Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme kommt in Betracht, wenn sich die Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße oder durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert.
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