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IBRRS 2022, 3462
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Nur die erhebliche Verschlechterung der Erschließung ist rücksichtslos!

VGH Bayern, Beschluss vom 04.11.2022 - 15 ZB 22.1777

Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme kommt in Betracht, wenn sich die Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße oder durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert.

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