VGH Bayern, Beschluss vom 19.05.2022 - 15 CS 22.1033
Grundstücksnachbarn haben die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze, wozu auch Tiefgaragen gehören, für ein Wohnbauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen (Lärm-)Belastungen durch zu- und abfahrende Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen.
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