VGH Bayern, Beschluss vom 12.05.2022 - 1 ZB 22.370
Eine Beseitigungsanordnung stellt die Unzulässigkeit des Vorhabens fest. Ein neuer, durch keine Sach- und Rechtsänderung ausgelöster Bauantrag kann nach rechtskräftiger Bestätigung der Beseitigungsanordnung diese Feststellung nicht mehr in Frage stellen.
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