VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2019 - 5 S 1733/17
1. Das nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Erlass einer besonderen Vorkaufsrechtssatzung notwendige städtebauliche Sicherungsbedürfnis kann mit den in § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB genannten Belangen begründet werden, wozu auch die Schaffung von für alle Teile der Bevölkerung bezahlbarem Wohnraum gehört.*)
2. Das besondere Vorkaufsrecht des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB gilt auch für den Verkauf eines ideellen Miteigentumsanteils an einem Grundstück.*)
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