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IBRRS 2021, 2330; IMRRS 2021, 0858; IVRRS 2021, 0366
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Klage auf Einsicht in Behördenakte: Streitwert 5.000 Euro!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2021 - 5 S 1350/21

Für eine Klage, mit der Einsicht in eine Behördenakte durch Übersendung in die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigen begehrt wird, ist regelmäßig ein Streitwert von 5.000 Euro nach § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen.*)

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