VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2022 - 3 S 3915/21
Ist für die Entscheidung über die Ausübung des Rechts zur Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts gemeindeintern der Gemeinderat zuständig, so hat dieser das der Gemeinde eingeräumte Ermessen auszuüben.*)
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