Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2293
IconAlle Sachgebiete
Auch in reinen Wohngebieten dürfen Hühner gehalten werden!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2021 - 2 B 501/21

1. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass das Halten von – ungefährlichen – Kleintieren wie z. B. Hühnern den Rahmen der für eine Wohnnutzung erforderlichen typischen Freizeitbeschäftigung nicht sprengt.

2. Für die weitere Beurteilung einer Vereinbarkeit mit der Eigenart des betroffenen Wohngebietes ist eine Betrachtung anzustellen, die auf die jeweilige örtliche Situation wie Lage und Größe der Grundstücke im Baugebiet oder die Bebauungsdichte abzustellen sowie Art, Zahl und Störpotential der Tiere und die Haltungsbedingungen zu berücksichtigen hat. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

Dokument öffnen Volltext