OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2019 - 10 B 678/19
Eine auf die formelle Illegalität einer Nutzung gestützte Nutzungsuntersagung ist mit Blick auf eine mögliche Genehmigungsfähigkeit der Nutzung in der Regel nur dann als unverhältnismäßig, wenn der erforderliche Bauantrag gestellt und nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde genehmigungsfähig ist und der Erteilung der Baugenehmigung auch sonst keine Hindernisse entgegenstehen.
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