OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 09.05.2019 - 7 B 485/19
1. Fehlen einem Haus die erforderlichen Rettungswege ist im Brandfall eine erhebliche Gefahr für Leben bzw. Gesundheit für die Bewohner gegeben.
2. Einem unzureichenden Brandschutz kann nicht entgegengehalten werden, dass keine entsprechende Gefahr besteht, weil es bislang noch nicht zu einem Brand gekommen ist.
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