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IBRRS 2020, 2169
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Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen den Nachbarn nicht beeinträchtigen!

OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 25.02.2020 - 10 B 1453/19

Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen nicht dazu führen, dass der mit den Vorgaben des § 6 BauO-NW a.F. bezweckte Nachbarschutz beeinträchtigt wird.

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