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IBRRS 2019, 3404
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Lagerplatz für Dachdeckereibedarf ist nicht wohngebietsverträglich!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.10.2019 - 1 LA 74/18

1. Legalisierungsbemühungen durch Aufstellung eines Bebauungsplans stellen die Verhältnismäßigkeit einer auf die materielle Baurechtswidrigkeit gestützten bauaufsichtlichen Verfügung frühestens im Zeitpunkt der formellen und materiellen Planreife (§ 33 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB) in Frage.*)

2. Ein offener Lagerplatz für Dachdeckereibedarf für einen Betrieb mit 12 Mitarbeitern ist in der Regel nicht wohngebietsverträglich.*)

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