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IBRRS 2022, 1937
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Sondergebiet mit alleiniger Nutzung "Betriebswohnen" ist zulässig!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20

1. Ein Sondergebiet mit der einzig zulässigen Nutzung Dauerwohnen unterscheidet sich nicht wesentlich von einem reinen Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO.*)

2. Ein Sondergebiet, in dem allein die Nutzung "Betriebswohnen" zulässig ist, verstößt nicht gegen § 11 BauNVO.*)

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