OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20
1. Ein Sondergebiet mit der einzig zulässigen Nutzung Dauerwohnen unterscheidet sich nicht wesentlich von einem reinen Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO.*)
2. Ein Sondergebiet, in dem allein die Nutzung "Betriebswohnen" zulässig ist, verstößt nicht gegen § 11 BauNVO.*)
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